
| I.
Allgemeines 1. Die
nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im
folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. 2.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder
Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens
jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung. 3. Wenn der
Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei
Werktagen zu erklären. Abweichenden
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit,
es sei denn, daß der Fotograf diese schriftlich anerkennt. 4. Die AGB
gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche
Einbeziehung auch für alle zukünftiger Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen des Fotografen II. Überlassenes Bildmaterial 1. Die AGB
gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in
weicher Schaffensstufe oder in weicher technischen Form sie vorliegen.
Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes
Bildmaterial. 2. Der Kunde
erkennt an, daß es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial
um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff..5 UrhRG handelt. 3. Vom
Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind
eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind. 4. Das überlassene
Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall,
daß Schadensersatz hierfür geleistet wird. 5. Der Kunde
hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es
an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und
technischen Verarbeitung weitergeben. 6. Reklamationen,
die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder
Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach
Empfang mitzuteilen. Anderenfalls
gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie
verzeichnet zugegangen. III. Nutzungsrechte 1. Der Kunde
erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen
Verwendung. 2. Ausschließliche
Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exclusivrechte oder
Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen
Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar. 3. Mit der
Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die
einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck
und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n
der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der
Auftragserteilung ergibt. Im
Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für
das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der
Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist. 4. jede über
Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der
vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.
Das gilt insbesondere für: - eine Zweitverwertung oder
Zweitveröffentlichung, insbesondere in
Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen
oder bei sonstigen Nachdrucken, -
jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des
Bildmaterials, -
die Digitalisierung,
Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller
Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien
wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm
etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des
Bildmaterials gern. Ziff.111
3. AGB dient, - jegliche Vervielfältigung
oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen
Datenträgern, -
jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder
in Online - Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch
soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), -
die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der
Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen
Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet
sind. 5. Veränderungen
des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische
Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschätzten
Werkes sind nur nach vorheriger schriftlichen Zustimmung des Fotografen
und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet.
Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt
fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden. 6. Der Kunde
ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder
teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder
Tochterunternehmen, zu übertragen. 7. Jegliche
Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet
unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen
Urhebervermerks. IV. Honorare 1. Es gilt
das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der
jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mitteistandsgemeinschaft
Foto-Marketing (MFM). Das
Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. 2. Das
Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vereinbarten Zweck gemäß Ziff.111 3. oder 2. AGB.
Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt
sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren. |
3. Durch den
Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-und Laborkosten,
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten,
erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu
Lasten des Kunden. 4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 15o,-- pro Aufnahme an. 5.
Das Honorar ist spätestens binnen 3 Wochen nach
Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere
Zahlungsfrist angegeben ist. Nach
einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug.
Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.A. zu
verzinsen. Eine Aufrechnung
oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden
zulässige V.
Rückgabe des Bildmaterials 1. Das
Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung
oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem
Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei
Belegexemplare. Eine Verlängerung
der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen. 2. Überläßt
der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis
Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung
in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb
eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein
keine andere Frist vermerkt ist. Eine
Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen
schriftlich bestätigt worden ist. 3. Die Rücksendung
des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher
Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung
während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen. VI. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz 1. Bei
jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten)
Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für
jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen
Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche. 2.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht
zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100%
des Nutzungshonorars zu zahlen. 3. Bei nicht
rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die
Zeit nach Ablauf der in Ziff.V. 1oder 2. gesetzten Fristen eine
Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von €
5,00 pro Tag und Bild für S/W- oder Color-Abzüge oder Diaduplikate € 5,00 pro Tag und Bild für Dias,
Negative oder andere Unikate. 4. Für
beschädigtes, zerstörtes oder abhandengekommenes Bildmaterial ist
Schadensersatz zu leisten, ohne daß der Fotograf die Höhe des Schadens
nachzuweisen hat in Höhe von €
8o,-- pro S/W- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat €
250,-- pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat €
1.500,-- Pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat €
3.000,-- pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem
Unikat. Bei
Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und
dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen.
Grund- sätzlich
bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten, daß ein höherer
bzw. geringerer Schaden eingetreten ist. 5. Bei
fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei
Abrechnung ohne Angabe, weiches Bild an welcher Stelle in welcher
Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von
5o% des Nutzungshonorars zu zahlen. 6. Durch
diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet. VII. 1. Es gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch
bei Lieferungen ins Ausland. 2. Nebenabreden
zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. 3. Die
etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt
nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung
durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der
angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. 4. Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des
Fotografen. |